Donnerstag, 4. Juli 2013

Islam and Easter / Islam und Osterfest / جشن پاک و آئین تازیان

Islam and Easter
Islam und Osterfest 
جشن پاک و آئین تازیان
Hisham Kamal
 Fatwa zu der Frage, ob ein ägyptischer Muslim einem ägyptischen Christen zum Osterfest gratulieren darf .
Es gibt einen Unterschied zwischen gesellschaftlichen und religiösen Feierlichkeiten.Von dem Rechtsgutachter Dr. Hisham Kamal, Vorsitzender der salafistischen Front in Ägypten.Aktualisierung des Rechtsgutachtens: 30.04.2013 (Institut für Islamfragen, dh, 04.07.2013) ."Wir müssen unterscheiden zwischen gesellschaftlichen Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, zu denen wir ihnen [den ägyptischen Christen] gratulieren dürfen, und den religiösen Feierlichkeiten, wie dem Osterfest, zu denen wir ihnen nicht gratulieren dürfen."Grund dafür ist, so Dr. Kamal, "das dies [die christlichen Feierlichkeiten], wie z. B. das Fest zur Auferstehung Jesu dem [islamischen] Glauben widerspricht ... Selbst ein Muslim, der mit einer Jüdin oder Christin verheiratet ist, darf seiner Frau nicht [zu den religiösen Feierlichkeiten] gratulieren. Er darf ihr die Teilnahme an solchen Feierlichkeiten verbieten."Dr. Kamal begründete seine Argumentation mit folgendem Koranverses: 
"Und diejenigen, die nichts Falsches bezeugen, und die, wenn sie unterwegs leeres Gerede hören, mit Würde vorbeigehen." (Sure 25, 72). Denn, so Dr. Kamal: "Damit sind die Feierlichkeiten von Nichtmuslimen gemeint. Denn diese glauben an etwas Verbotenes und Falsches." Dr. Kamal betont, dass seine Auslegung dieses Koranverses der Auslegung von  Ibn Kathir entspräche [einem der prominentesten und wichtigsten Ausleger des Koran] und sogar von Sheich asch-Sha'rawi [er gilt bis heute als einer der populärsten Prediger und Islamkenner unter Muslimen] so vertreten worden.
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